Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung

Buchhaltungs-Service von b.b.c.company · Fassung vom 20.09.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Buchhaltungs-Service zwischen b.b.c.company, Chrstian-Hessel Str. 31, Nürnberg (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an Vereine und andere juristische Personen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit dem Abschluss bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt.

§ 2 Leistungen

  1. Der Kunde reicht seine Unterlagen – Belege, Rechnungen, Kontoauszüge und Ähnliches – über die Buchhaltungs-App ein: durch Hochladen, per Scan mit dem Smartphone oder per E-Mail an seine persönliche Einreichadresse.
  2. Der Anbieter erfasst und kontiert die laufenden Geschäftsvorfälle auf Grundlage der eingereichten Unterlagen (laufende Buchführung). Die App schlägt Buchungen automatisch vor; der Anbieter prüft sie und berichtigt sie bei Bedarf.
  3. Der Anbieter stellt die Buchungsdaten auf Wunsch im DATEV-Format bereit, etwa für den Steuerberater des Kunden, und bereitet die Werte für die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf. Der Kunde prüft die Werte und gibt sie in der App frei. Nach der Freigabe übermittelt der Steuerberater die Voranmeldung an das Finanzamt, aufgrund eines gesonderten Auftrags und der Vollmacht des Kunden. Ohne Freigabe wird nichts übermittelt.
  4. Steuerliche Beratung sowie die Erstellung, Unterzeichnung und Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sind nicht Gegenstand des Vertrags; ausgenommen ist das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung (§ 6a). Der Anbieter leistet keine Hilfe in Steuersachen, die nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern und anderen dazu befugten Personen vorbehalten ist.
  5. Die App wird laufend weiterentwickelt. Wesentliche Leistungen schränkt der Anbieter nur nach § 12 ein.
  6. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter außerdem die Lohnbuchhaltung (§ 6a) und nach einer Gewerbeanmeldung die Anmeldungen, die danach anstehen (Gründungsservice, § 6b).

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Kunde registriert sich auf der Startseite der App oder wird vom Anbieter per E-Mail zur App eingeladen. Er wählt eines der Abos „Monatlich“, „Jährlich“ oder „Jährlich Plus“ (§ 4) – bei der Registrierung oder unter „Mein Abo“. Die Lohnbuchhaltung (§ 6a) bucht er in der App unter „Lohnbuchhaltung“, den Gründungsservice (§ 6b) unter „Gründungsservice“.
  2. Mit dem Setzen des Häkchens bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer bzw. für einen Verein oder eine andere juristische Person handelt, und stimmt diesen AGB zu. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Zahlung auf der Bezahlseite abschließt oder – bei Zahlung per Überweisung – die Rechnung anfordert.
  3. Diese AGB sind in der App jederzeit unter „AGB“ abrufbar. Der Anbieter speichert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten folgende Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %):
    • „Monatlich“: 49,00 € je Monat,
    • „Jährlich“: 44,90 € je Monat,
    • „Jährlich Plus“: 44,90 € je Monat und eine Gebühr für die Jahresabschluss-Vorbereitung (§ 6) von 499,00 € je Vertragsjahr.
    Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG) gelten 89,00 € je Monat bei „Monatlich“, 89,00 € je Monat bei „Jährlich“ und „Jährlich Plus“ sowie eine Gebühr von 999,00 € je Vertragsjahr. Maßgeblich ist die Rechtsform des Kunden; ändert sie sich, gilt der neue Preis ab der nächsten Laufzeit, bei „Monatlich“ ab dem nächsten Monat. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU und weist er eine von der EU bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet; die Steuer schuldet der Kunde in seinem Land (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL). Ohne bestätigte Nummer und außerhalb der EU kann der Vertrag derzeit nicht geschlossen werden. Die Lohnbuchhaltung (§ 6a) kostet für alle Rechtsformen 10,00 € je Mitarbeiter und Kalendermonat, bei der Baulohn-Abrechnung 15,00 € je Mitarbeiter und Kalendermonat. Maßgeblich sind die Mitarbeiter, die der Kunde in der App angemeldet hat; jeder zählt, auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Der erste Monat eines Mitarbeiters wird voll berechnet. Für jede An- oder Ummeldung eines Mitarbeiters bei der Sozialversicherung berechnet der Anbieter einmalig 15,00 €; die Abmeldung ist im Monatspreis enthalten. Der Gründungsservice (§ 6b) kostet einmalig 99,00 €, unabhängig davon, wie viele der Leistungen der Kunde wählt.
  2. Das Abo-Entgelt wird monatlich im Voraus abgebucht, auch bei „Jährlich“ und „Jährlich Plus“. Die Gebühr für die Jahresabschluss-Vorbereitung ist mit der Buchung und danach zu Beginn jedes Vertragsjahres fällig. Auch die Lohnbuchhaltung wird monatlich im Voraus abgebucht, jeweils am Ersten des Kalendermonats; anteilige Beträge werden nicht berechnet. Fügt der Kunde einen Mitarbeiter hinzu, berechnet der Anbieter die Gebühr für die Anmeldung und das Entgelt für bereits abgebuchte Monate sofort mit einer eigenen Rechnung; danach ist der Mitarbeiter in der monatlichen Abbuchung enthalten. Auch die Gebühr für eine Ummeldung wird sofort berechnet. Der Gründungsservice ist mit der Buchung fällig.
  3. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt (Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland). Möglich sind Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, SEPA-Lastschrift sowie Überweisung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail; damit ist er einverstanden.
  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit sperren; neue Unterlagen lassen sich dann nicht einreichen. Bereits eingereichte Unterlagen und Daten bleiben für den Kunden abrufbar. Weitere Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

§ 5 Laufzeit, Wechsel und Kündigung

  1. „Monatlich“ läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat. „Jährlich“ und „Jährlich Plus“ laufen 12 Monate ab Vertragsschluss bzw. ab dem Wechsel (Abs. 3) und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht gekündigt werden.
  2. Der Kunde kann „Monatlich“ jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen, „Jährlich“ und „Jährlich Plus“ bis zum letzten Tag der Laufzeit zu deren Ende – in der App unter „Mein Abo“ oder in Textform, etwa per E-Mail an kontakt@business-base-center.com. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen.
  3. Der Kunde kann jederzeit auf ein größeres Abo wechseln: von „Monatlich“ zu „Jährlich“ ab der nächsten Abbuchung, mit der die Laufzeit von 12 Monaten beginnt; zu „Jährlich Plus“ sofort – die Gebühr ist dann sofort fällig, eine neue Laufzeit von 12 Monaten beginnt, und das für den laufenden Monat bereits gezahlte Entgelt wird anteilig angerechnet. Der Wechsel auf ein kleineres Abo wird zum Ende der Laufzeit wirksam.
  4. Bereits bezahlte Zeiträume und Gebühren werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Vertragsende kann der Kunde seine eingereichten Unterlagen noch mindestens drei Monate in der App abrufen und herunterladen. Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Für die Aufbewahrung seiner Unterlagen bleibt der Kunde selbst verantwortlich (§ 7 Abs. 3).
  6. Die Lohnbuchhaltung (§ 6a) läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen Monat. Der Kunde kann sie jederzeit zum Ende des bezahlten Monats kündigen – in der App unter „Lohnbuchhaltung“ oder in Textform –, unabhängig vom Abo; die Kündigung des Abos berührt die Lohnbuchhaltung nicht. Der Anbieter kann sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 6 Jahresabschluss-Vorbereitung (Leistungsbeschreibung)

  1. Zu „Jährlich Plus“ gehört je Vertragsjahr die Leistung „Jahresabschluss-Vorbereitung“ für ein Geschäftsjahr des Kunden. Welches Geschäftsjahr, stimmt der Anbieter mit dem Kunden ab; in der Regel ist es das zuletzt abgelaufene.
  2. Leistungsumfang: Der Anbieter vervollständigt und prüft die laufende Buchführung des Geschäftsjahres auf Grundlage der eingereichten Unterlagen – etwa, ob alle Belege vorliegen und die Konten mit den Kontoauszügen und der Kasse übereinstimmen – und stellt die Unterlagen und Buchungsdaten zusammen, die für den Jahresabschluss gebraucht werden: insbesondere eine Summen- und Saldenliste, die Kontenblätter, eine Übersicht der offenen Posten und den DATEV-Export für den Steuerberater des Kunden.
  3. Nicht enthalten sind die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung), Abschlussbuchungen, die steuerliche Beratung, die Ausübung steuerlicher Wahlrechte sowie die Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen. Diese Leistungen erbringt der Steuerberater des Kunden oder eine andere dazu befugte Person.
  4. Die Gebühr richtet sich nach § 4 Abs. 1. Die Leistung lässt sich in Einzelfällen auch ohne „Jährlich Plus“ buchen; es gilt dann dieselbe Gebühr.
  5. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen des Geschäftsjahres vollständig vorliegen (§ 7). Der Anbieter teilt dem Kunden in der App mit, wenn die Arbeit begonnen hat und wenn sie fertig ist.

§ 6a Lohnbuchhaltung (Leistungsbeschreibung)

  1. Bucht der Kunde die Lohnbuchhaltung, übernimmt der Anbieter jeden Monat die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter des Kunden, bei der Baulohn-Abrechnung nach den Regeln des Baugewerbes.
  2. Leistungsumfang:
    • die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
    • das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen,
    • die Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung an die Krankenkassen, darunter die An-, Um- und Abmeldungen der Mitarbeiter (An- und Ummeldungen gegen die Gebühr nach § 4 Abs. 1),
    • bei der Baulohn-Abrechnung die Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU),
    • die Jahresmeldungen, die Lohnsteuerbescheinigungen und der jährliche Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft.
  3. Nicht enthalten sind die arbeitsrechtliche Beratung, das Erstellen von Arbeitsverträgen, die Begleitung von Prüfungen der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung sowie die steuerliche Beratung.
  4. Die Preise richten sich nach § 4 Abs. 1. Die Lohnbuchhaltung lässt sich unabhängig vom Abo buchen und kündigen (§ 5 Abs. 6).
  5. Meldet der Kunde einen Mitarbeiter in der App ab, berechnet der Anbieter ihn ab dem Kalendermonat nach seinem letzten Arbeitstag nicht mehr. Bereits bezahlte Monate werden nicht erstattet.
  6. Hat der Anbieter für einen Mitarbeiter noch keine Abrechnung erstellt, kann der Kunde ihn in der App stornieren – bis zur Frist für die Stundenzettel seines ersten Monats (§ 7). Dann entfallen die noch nicht berechneten Monatsentgelte für diesen Mitarbeiter; bereits bezahlte schreibt der Anbieter dem Kunden gut und verrechnet sie mit der nächsten Rechnung. Ausgezahlt wird ein Guthaben nur, wenn es bei Vertragsende noch besteht. Die Gebühr für die Anmeldung bleibt bestehen.
  7. Grundlage sind die Unterlagen und Angaben des Kunden (§ 7 Abs. 5). Seine Pflichten als Arbeitgeber – etwa die Löhne, die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung rechtzeitig zu zahlen – bleiben beim Kunden.

§ 6b Gründungsservice (Leistungsbeschreibung)

  1. Nach einer Gewerbeanmeldung übernimmt der Anbieter auf Wunsch die Anmeldungen, die der Kunde bei der Buchung auswählt:
    • die steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), damit der Kunde eine Steuernummer erhält,
    • die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit,
    • die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,
    • die Vorbereitung der Eröffnung eines Geschäftskontos und die Vermittlung an ein Kreditinstitut. Das Konto eröffnet das Kreditinstitut; die dafür vorgeschriebene Identifizierung nimmt der Kunde dort selbst vor.
  2. Grundlage sind die Unterlagen und Angaben des Kunden (§ 7 Abs. 6). Die Frist für die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (eine Woche nach Beginn der Tätigkeit) kann der Anbieter nur wahren, wenn die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
  3. Nicht enthalten sind die laufende Buchführung, die steuerliche Beratung über die Anmeldungen hinaus, Steuererklärungen sowie Gebühren von Behörden und Kreditinstituten. Über die Anträge entscheiden die Behörden und Kreditinstitute; der Anbieter schuldet die Anmeldungen, nicht ihren Erfolg.
  4. Die Vergütung richtet sich nach § 4 Abs. 1; sie ist einmalig und mit der Buchung fällig. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.
  5. Eine Kopie seines Ausweises speichert der Anbieter mit Zustimmung des Kunden nur, um ihn gegenüber den Stellen nach Abs. 1 zu identifizieren, und löscht sie 30 Tage nach Abschluss des Auftrags. Angaben, die für die Anmeldungen nicht nötig sind, etwa die Zugangsnummer, darf der Kunde schwärzen.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde reicht seine Unterlagen vollständig, lesbar und rechtzeitig vor den jeweiligen Abgabefristen ein. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen und Angaben ist er verantwortlich.
  2. Der Kunde prüft die ihm bereitgestellten Ergebnisse – etwa die Werte der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die Unterlagen für den Jahresabschluss –, bevor er sie verwendet.
  3. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB, bleiben beim Kunden. Die App ersetzt keine eigene Aufbewahrung der Originalunterlagen, soweit nicht gesondert vereinbart.
  4. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Seine persönliche Einreichadresse gibt er nur an Stellen weiter, deren Unterlagen in seine Buchhaltung gehören.
  5. Für die Lohnbuchhaltung reicht der Kunde in der App ein: vor der ersten Abrechnung die Firmenangaben; für jeden neuen Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag den Personalfragebogen – im Baugewerbe ist die Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn Pflicht –; jeden Monat die Stundenzettel aller Mitarbeiter bis zum 3. des Folgemonats; Änderungen, etwa Ein- und Austritte, Lohnänderungen oder eine neue Steuerklasse, unverzüglich. Neue Mitarbeiter trägt er vor dem ersten Arbeitstag in der App ein, ausgeschiedene meldet er dort ab. Kommen Unterlagen zu spät, verschiebt sich die Abrechnung entsprechend.
  6. Für den Gründungsservice reicht der Kunde in der App ein: die Gewerbeanmeldung, eine Kopie seines Ausweises (Vorder- und Rückseite), die unterschriebene Vollmacht und die „Angaben zur Gründung“ – vollständig und wahrheitsgemäß. Rückfragen der Behörden und des Kreditinstituts beantwortet er zügig.

§ 8 Verfügbarkeit und Datensicherung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App. Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
  2. Der Anbieter sichert die Daten täglich.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Unterlagen unvollständig, verspätet oder fehlerhaft einreicht oder bereitgestellte Ergebnisse ohne Prüfung verwendet, haftet der Anbieter nicht. Die steuerliche Verantwortung für seine Erklärungen und Anmeldungen trägt der Kunde.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – etwa Daten von Kunden, Lieferanten oder Beschäftigten des Kunden in eingereichten Unterlagen –, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Kein Widerrufsrecht; Erlöschen mit der Aktivierung

  1. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 1 Abs. 2). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
  2. Sollte einem Kunden dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, gilt: Mit dem Setzen des Häkchens verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung sofort mit der Aktivierung und damit vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt. Mit der Aktivierung erlischt die 14-tägige Widerrufsfrist, soweit das Gesetz dies vorsieht (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB). Im Übrigen schuldet der Kunde bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a BGB).

§ 12 Änderungen der AGB und der Preise

  1. Der Anbieter kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung, gestiegene Kosten oder die Weiterentwicklung der Leistungen. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit.
  2. Der Kunde kann einer Änderung bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen oder das Abo zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter das Abo zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.